Bundesgericht: „Das Kopftuch bleibt!“
20. Juli 2017Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 11.12.2015
Schulgemeinde St. Margrethen gegenüber einem muslimischen Mädchen ausgesprochene Verbot, das islamische Kopftuch (Hijab) in der Schule zu tragen, ist nicht mit dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar».
«Das Tragen religiöser Symbole ist grundsätzlich mit der Pflicht der Schüler zu respektvollem Umgang untereinander vereinbar. Eine Beschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit durch ein Kopftuchverbot ist unter diesen Umständen nicht zu rechtfertigen.» Urteilsreferenz 2C_121/2015